Wildschäden: Schonzeit für Wildkaninchen an den Küsten aufgehoben

Wildkaninchen (Bild Reiner Bernhardt)

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz hat eine Allgemeinverfügung erlassen für die Aufhebung der Schonzeiten für Wildkaninchen (Oryctolagus cuniculus). Die Allgemeinverfügung gilt bis zum 31.03.2028. Die Schonzeitaufhebung gilt für:

  • die nordfriesischen Inseln,
  • die Insel Fehmarn,
  • alle Reviere des Kreises Nordfriesland mit Anschluss an die Nordseeküste,
  • alle Reviere des Kreises Ostholstein mit Anschluss an die Ostseeküste sowie
  • die befriedeten Bezirke der Städte Norderstedt, Segeberg und Henstedt-Ulzburg.

Die Schonzeitaufhebung wurde laut Ministerium aus Gründen der Vermeidung von übermäßigen Wildschäden erforderlich. Für die oben definierten Gebiete hat eine Abfrage bei den unteren Jagdbehörden der Kreise und kreisfreien Städte ergeben, dass aufgrund einer erhöhten Anzahl an Anträgen auf Abschussanordnungen nach § 27 des Bundesjagdgesetzes hohe Besätze an Wildkaninchen nachgewiesen wurden, die durch umfangreiche Wühltätigkeit ihr großes Schadpotenzial entfalten. Nicht zuletzt aus diesem Grund habe das Ministerium in § 2 Absatz 3 der Landesverordnung über jagdbare Tierarten und über die Jagdzeiten festgelegt, dass u.a. Wildkaninchen entlang von Deichkörpern, Warften oder sonstigen Erhöhungen außerhalb der Seedeiche ganzjährig und unter Aufhebung des Elterntierschutzes (§ 22 Absatz 4 Satz 1 des Bundesjagdgesetzes) bejagt werden dürfen. Der Elterntierschutz bleibt in den von der Allgemeinverfügung betroffenen Gebieten ausdrücklich in Kraft. Um die Anpassung an zukünftige Entwicklungen sicherzustellen, wird diese Allgemeinverfügung vorerst auf drei Jahre bis zum Ablauf des Jagdjahres 2026/2027 befristet, heißt es in der Begründung weiter.

Der Beitrag Wildschäden: Schonzeit für Wildkaninchen an den Küsten aufgehoben erschien zuerst auf Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V..

Weitere Beiträge

Aus dem Landesverband

Geschäftsstelle am 21. März 2025 nur eingeschränkt erreichbar

Die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e. V. ist am 21. März 2025 per E-Mail und Telefon nur eingeschränkt erreichbar aufgrund der Vorbereitungen für den Landesjägerball. Wir bitten um Verständnis und freuen uns Sie heute Abend in Lübeck begrüßen zu dürfen. Sollten Sie noch Karten benötigen, können Sie diese über den Link beziehen. Es sind noch Restkarten verfügbar: Hier gehts zu den Karten Der Beitrag Geschäftsstelle am 21. März 2025 nur eingeschränkt erreichbar erschien zuerst auf Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V..

Weiterlesen »
Aus dem Landesverband

Rehkitzrettung: BMEL fördert erneut Drohnen

Rehkitzrettung: BMEL fördert erneut Drohnen Anträge können bis zum 17. Juni 2025 gestellt werden Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert weiterhin die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung. In diesem Jahr stellt das BMEL erneut 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die erneute Drohnen-Förderung wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anträge können bis zum 17. Juni 2025 gestellt werden. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene,

Weiterlesen »