Bei den Unteren Jagdbehörden der Landkreise werden Kreisjägermeister bestellt, die die Behörden in jagdlichen Fragen beraten. Diese Rolle ist essenziell, um sicherzustellen, dass die Jagdverwaltung effektiv und fachkundig durchgeführt wird. Die Kreisjägermeister bringen ihre jagdliche Erfahrung und Expertise ein, um Entscheidungen der Behörden zu unterstützen und Jagdangelegenheiten zu klären.
Im Kreis Plön erfolgt die Wahl des Kreisjägermeisters und seines Stellvertreters durch alle Jagdscheininhaber und Revierinhaber. Diese demokratische Wahl sichert die Vertretung der Interessen der Jäger und Revierinhaber und stellt sicher, dass die gewählten Personen das Vertrauen und die Unterstützung der Jagdgemeinschaft haben.
Die Anforderungen an einen Kreisjägermeister sind hoch: Er muss ehrenamtlich tätig sein, jagdlich erfahren, jagdpachtfähig und im Kreisgebiet ansässig. Diese Kriterien gewährleisten, dass der Kreisjägermeister nicht nur die nötige Fachkompetenz mitbringt, sondern auch tief in der lokalen Jagdkultur verwurzelt ist und die spezifischen Gegebenheiten des Kreisgebiets kennt.
Der aktuelle Kreisjägermeister im Kreis Plön, seit dem 1. April 2024, ist Jörg Höfer aus Giekau.
Seine Wahl zeigt das Vertrauen und die Anerkennung, die ihm von der örtlichen Jagdgemeinschaft entgegengebracht werden.
Beratung der unteren Jagdbehörde in jagdlichen Fragen
Eine Beratung der Unteren Jagdbehörde durch den Kreisjägermeister ist immer dann erforderlich, wenn es um jagdspezifische Fragen geht. Die Untere Jagdbehörde ist an die Empfehlungen nicht gebunden. Beispiele:
Jägerprüfung
Die Leitung der Jägerprüfung liegt in der Verantwortung der Unteren Jagdbehörde des Kreises. Der Kreisjägermeister ist dabei Vorsitzender des Prüfungsausschusses, dem folgende Prüfer angehören:
Nähere Informationen zur Jägerprüfung befinden sich unter „Ich möchte Jäger/in werden“.
Prüfung des Abschussplanes für Damwild
Das Damwild als Hauptwildart im Kreis Plön darf nur aufgrund eines behördlich festgesetzten Abschussplanes bejagt werden. Die Revierinhaber ermitteln dazu den Wildbestand beim Damwild und schlagen der Unteren Jagdbehörde die Zahlen der zu erlegenden Wildtiere nach Geschlecht und Alter für die folgenden drei Jahre vor.
Der Abschussplan wird der Unteren Jagdbehörde vorgelegt, vom Kreisjägermeister geprüft und im Jagdbeirat erörtert. Dem Jagdbeirat gehören neben dem Kreisjägermeister Vertreter der Landwirtschaft, der Forstwirtschaft, der Jagdgenossenschaften, der Jäger und des Naturschutzes an. Die Empfehlung des Jagdbeirates ist sodann die Grundlage für die Festsetzung des Abschusses durch die Untere Jagdbehörde, die diesen Abschussplan als Vorgabe an die Revierinhaber zurückgibt.
Nach Ablauf des Jagdjahres sind die getätigten Abschüsse, wie auch die Fallwildzahlen, der Unteren Jagdbehörde durch die Revierinhaber vorzulegen.
Die Wildnachweisungen der Jahre 2009 bis 2024 finden Sie hier.
Einbindung in die Landesjägerschaft
Die Aufgaben des Kreisjägermeisters sind kraft öffentlichen Gesetzes zu erfüllen. Eine enge Verzahnung mit der Landesjägerschaft ist gewünscht. So zieht die Kreisjägerschaft Plön den Kreisjägermeister zu ihren Vorstandssitzungen und der Landesjagdverband Schleswig-Holstein die Kreisjägermeister zu seinen Sitzungen des erweiterten Präsidiums hinzu.
Die Kreisjägerschaft Plön (KJS) vertritt die Interessen der Jägerinnen und Jäger im Kreis Plön.
Copyright 2024 © Kreisjägerschaft Plön e. V. (KJS) | Gestaltung durch Kreativatelier