Der Landesjagdverband hat die Liste der anerkannten Nachsuchengespanne in Schleswig-Holstein aktualisiert. Gem. § 23 Abs. 3, 36 Abs. 3 Landesjagdgesetz i. V. m. dem öffentlich-rechtlichen Vertrag vom 14. September 2001 hat der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. nachfolgend aufgeführte Hunde als anerkannte Fährtenhunde für die Dauer von vier Jahren bestätigt.
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