Berufsgenossenschaft: Neuer Unmut über Beiträge

Beitragssteigerung wegen neuer Berufskrankheit. DJV hält die Art und Weise für rechtswidrig.

Berlin, 9.8.2024: Die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau (SVLFG) verschickt derzeit ihre jährlichen Beitragsbescheide für die Landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft. Die leistungsbezogenen Beiträge sind dabei erneut – und in diesem Jahr besonders drastisch – angestiegen. Dies begründet die SVLFG in erster Linie mit Rückstellungen aufgrund der Anerkennung von Parkinson (wegen des Verdachts der Verursachung durch Pflanzenschutzmittel) als Berufskrankheit. Der Deutsche Jagdverband (DJV) kritisiert nicht die Bildung von Rücklagen an sich, fordert aber, dass damit keine Quersubventionierung anderer Bereiche stattfinden dürfe. Denn die gebildeten Rücklagen werden nicht zur Beitragssenkung verwendet, wenn die Mittel nicht für den eigentlichen Zweck – die Absicherung der Liquidität bei zu erwartenden Ausgaben – benötigt werden. Der DJV kritisiert in diesem Zusammenhang auch die fehlende Transparenz.

Nach einer vorläufigen Prüfung hält der DJV diese Beitragsgestaltung für rechtswidrig. Betroffene, die sich dagegen wehren wollen, müssen jedoch rechtzeitig Widerspruch gegen den Beitragsbescheid einlegen, ansonsten wird der Bescheid rechtskräftig und ist rückwirkend nur in bestimmten Fällen noch abzuändern. Der Widerspruch kann schriftlich oder elektronisch erfolgen (Details dazu im Beitragsbescheid) unter Nennung des entsprechenden Bescheides, er bedarf aber ansonsten keiner besonderen Form und auch keiner Begründung.

Der DJV wird die Beitragsgestaltung noch einer genaueren juristischen Prüfung unterziehen und ggf. ein Musterverfahren unterstützen.

PM DJV

Der Beitrag Berufsgenossenschaft: Neuer Unmut über Beiträge erschien zuerst auf Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V..

Weitere Beiträge

Aus dem Landesverband

Geschäftsstelle am 21. März 2025 nur eingeschränkt erreichbar

Die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein e. V. ist am 21. März 2025 per E-Mail und Telefon nur eingeschränkt erreichbar aufgrund der Vorbereitungen für den Landesjägerball. Wir bitten um Verständnis und freuen uns Sie heute Abend in Lübeck begrüßen zu dürfen. Sollten Sie noch Karten benötigen, können Sie diese über den Link beziehen. Es sind noch Restkarten verfügbar: Hier gehts zu den Karten Der Beitrag Geschäftsstelle am 21. März 2025 nur eingeschränkt erreichbar erschien zuerst auf Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V..

Weiterlesen »
Aus dem Landesverband

Rehkitzrettung: BMEL fördert erneut Drohnen

Rehkitzrettung: BMEL fördert erneut Drohnen Anträge können bis zum 17. Juni 2025 gestellt werden Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) fördert weiterhin die Anschaffung von Drohnen zur Rehkitzrettung. In diesem Jahr stellt das BMEL erneut 1,5 Millionen Euro zur Verfügung. Die erneute Drohnen-Förderung wurde gestern im Bundesanzeiger veröffentlicht. Anträge können bis zum 17. Juni 2025 gestellt werden. Antragsberechtigt sind eingetragene Kreisjagdvereine, Jägervereinigungen auf Kreisebene in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins oder andere eingetragene Vereine auf regionaler oder lokaler Ebene,

Weiterlesen »