Waldwirtschaft: Hegelehrrevier erneut PEFC-zertifiziert

Das Hegelehrevier Grönwohld ist für weitere fünf Jahre PEFC zertifiziert. Damit ist die nachhaltige Waldwirtschaft im Hegelehrrevier erneut festgestellt worden. Das Revier wird seit 1954 vom Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. betreut. Insbesondere wurden die sich im Eigentum des Landesjagdverbandes befindlichen Waldflächen durch verschiedene Maßnahmen wild- und umweltgerecht gestaltet. PEFC ist ein transparentes und unabhängiges System zur Sicherstellung einer nachhaltigen Waldbewirtschaftung und damit eine Art weltweiter „Wald-TÜV“. Die Abkürzung PEFC steht für die englische Bezeichnung „Programme for the Endorsement of Forest Certification Schemes“, also ein „Programm für die Anerkennung von Forstzertifizierungssystemen“.

PEFC Deutschland e. V. wurde 1999 gegründet und entwickelt die Standards und Verfahren der Zertifizierung, stellt der Öffentlichkeit Informationen bereit und vergibt die Rechte am PEFC-Logo in Deutschland. PEFC ist in Deutschland das bedeutendste Waldzertifizierungssystem: Mit über acht Millionen Hektar zertifizierter Waldfläche sind bereits rund drei Viertel der deutschen Wälder PEFC-zertifiziert. Waldzertifizierung nach den Standards von PEFC basiert auf den strengen Richtlinien für die nachhaltige Bewirtschaftung von Wäldern. Diese Bewirtschaftung wird durch kompetente und unabhängige Organisationen kontrolliert. Trägt ein Produkt aus Holz das PEFC-Siegel, dann heißt das: Die gesamte Produktherstellung – vom Rohstoff bis zum gebrauchsfertigen Endprodukt – ist zertifiziert und wird durch unabhängige Gutachter kontrolliert.

Produkte mit dem PEFC-Siegel stammen nachweislich aus nachhaltig bewirtschafteten Wäldern.

Nachhaltige Waldbewirtschaftung bedeutet beispielsweise:

1. Es wird nur maximal so viel Holz geerntet, wie im Wald auch wieder nachwächst.

2. Klimastabile Wälder werden erhalten und weiterentwickelt.

3. Gewässer und Trinkwasserreserven sowie Böden werden geschützt.

4. Besondere Biotope im Wald – etwa Totholzbäume als Lebensraum für seltene Tier- und Pflanzenarten – werden erhalten

5. Bleibende Schäden an den Bäumen oder am Boden werden unterlassen.

6. Naturwälder dürfen nicht in Plantagen umgewandelt werden.

7. Es werden keine genetisch veränderten Bäume angepflanzt.

8. Die Einhaltung höchster Standards bei der Sicherheit der Waldarbeitenden ist Pflicht.

9. Die Wahrung der Arbeitnehmerrechte ist ein wichtiger Bestandteil – dazu gehört die faire Bezahlung der Arbeitskräfte.

10. Die sozialen Bedürfnisse und Rechte der Menschen, die vom, am oder im Wald leben, werden besonders beachtet.

11. Eine nachhaltige Waldbewirtschaftung stellt den wertvollen Rohstoff Holz für die Gesellschaft zur Verfügung – mit einem Nachweis, dass Holz- und Papierprodukte aus diesem Rohstoff aus legalen und nachhaltigen Quellen stammen.

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