Nachweis: Wolfsnachwuchs im Sachsenwald

KIEL/SACHSENWALD. Auch im Territorium Sachsenwald ist nun ein Wolfsrudel bestätigt. Den Nachweis erbrachte eine private, offiziell geprüfte Videoaufnahme eines Wolfswelpen. Damit gibt es das Rudel im Territorium Segeberg (zwei Erwachsene, zwei Jährlinge und acht Welpen), die zwei erwachsenen Wölfe und vier nachgewiesenen Welpen aus dem zu Mecklenburg-Vorpommern zählenden, grenzübergreifenden Territorium Langenlehsten/Leisterförde und das Wolfsrudel mit mindestens einem Welpen im Sachsenwald.

Seit 2021 ist bekannt, das sich im größten zusammenhängenden Waldbereich Schleswig-Holsteins, im Sachsenwald, ein Wolfspaar etabliert hat. Das Paar, in den letzten Jahren bestehend aus der Fähe GW2093f und dem Rüden GW2071m, konnte bis zum Sommer 2023 dort regelmäßig gemeinsam beobachtet werden. Bislang war es aber nicht gelungen, Wolfswelpen nachzuweisen.

Im Oktober 2023 wurde erstmals eine andere Wolfsfähe GW3131f zusammen mit dem Rüden GW2071m im Sachsenwald nachgewiesen. Wolfswelpen kommen in unseren Regionen in der Regel Anfang Mai zur Welt. Am 29. September 2024 wurde nahe des Sachsenwaldes ein Wolf von einem Autofahrer gefilmt. Nach Auswertung der Aufnahmen durch die Fachleute des schleswig-holsteinischen Wolfsmanagements steht fest, dass es sich bei dem gefilmten Tier um ein diesjähriges Jungtier handelt. Das Tier ist etwa fünf Monate alt. Gegenwärtig ist unklar, wie viele Welpen in diesem Jahr im Sachsenwald geboren wurden. Das schleswig-holsteinische Wolfsmanagement bemüht sich, diese Frage sowie den Verbleib der Fähe GW2093f zu klären.

Erläuterung Begrifflichkeiten

Ein einzelner Wolf, der mindestens 6 Monate in einem Gebiet lebt und dort über diesen Zeitraum nachgewiesen werden kann, wird als residenter Wolf bezeichnet.

Ein Wolfspaar besteht aus einem Wolfsrüden und einer Wolfsfähe, die gemeinsam ihr Territorium markieren, aber (noch) keinen Nachwuchs haben.

Als Wolfsrudel bezeichnet man eine Wolfsfamilie. Sie besteht in der Regel aus den Eltern, den Welpen und eventuell aus den Nachkommen aus dem Vorjahr (Jährlingen). Manchmal leben aber auch ältere Nachkommen mit im Rudel.

 

Verantwortlich für diesen Pressetext:
Martin Schmidt und Janine Wergin, Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein | Hamburger Chaussee 25, 24220 Flintbek | Telefon 04347 704-243 und -198 | Telefax: 04347 704-702 | E-Mail: martin.schmidt@lfu.landsh.de und janine.wergin@lfu.landsh.de I www.schleswig-holstein.de/lfu

Quelle: PM Landesamt für Umwelt

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