Landesjagdgesetz: LJV reicht Stellungnahme ein

(Flintbek, 27. Oktober 2026) Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. (LJV) begrüßt die geplante Anpassung des Landesjagdgesetzes an das Bundesrecht. In seiner Stellungnahme an den Schleswig-Holsteinischen Landtag unterstützt der Verband insbesondere die Neuregelungen zum Wolf und die erweiterten Handlungsmöglichkeiten gegenüber invasiven Arten. Gleichzeitig fordert der LJV Nachbesserungen für eine rechtssichere und tierschutzgerechte Jagdpraxis.

„Ein modernes Jagdrecht muss nicht nur auf dem Papier funktionieren, sondern auch draußen im Revier. Ob beim Wolf, bei invasiven Arten oder anderen jagdlichen Fragen: Wir brauchen klare Verfahren und Entscheidungen auf fachlich fundierter Grundlage. Wer die Jägerschaft in die Pflicht nimmt, muss auch für Rechtssicherheit sorgen“, erklärt LJV-Präsident Hans Wörmcke.

Beim Wolf fordert der LJV ein wissenschaftsbasiertes Management, das den Zustand der Population berücksichtigt und den Schutz der Weidetierhaltung verbessert. Gerade in Schleswig-Holstein mit seinen Deichen und sensiblen Weideflächen sind angepasste Lösungen notwendig. Der Verband fordert verbindliche Beteiligungsrechte der Jägerschaft sowie klare Regelungen zu Haftung und behördlicher Beauftragung. Für die Meldung erlegter oder tot aufgefundener Wölfe sollte aus Sicht des Verbandes die bestehende Tierfund-Kataster-App weiterentwickelt werden.

Die geplanten Erleichterungen bei der Regulierung von Nutria, Waschbär und Marderhund in befriedeten Bezirken bewertet der LJV positiv. Die invasiven Arten können die Artenvielfalt beeinträchtigen und Schäden an wasserbaulichen Anlagen verursachen. Fang und Tötung müssen jedoch sachkundig erfolgen und mit den örtlichen Jagdausübungsberechtigten abgestimmt werden. Auch die vorgesehene Ausnahme vom Elterntierschutz bei Nutrias unterstützt der Verband.

Weiteren Handlungsbedarf sieht der LJV beim Einsatz von Jagdhunden. Das trotz sorgfältiger Planung unvermeidbare Überjagen bei Bewegungsjagden soll unter klar definierten Voraussetzungen geduldet werden. Zudem müssen anerkannte Nachsuchengespanne verletztes Wild ohne vermeidbare Verzögerungen auch über Ländergrenzen nachsuchen können. Dies soll ausdrücklich auch für Nachsuchen gelten, die in benachbarten Bundesländern rechtmäßig begonnen wurden und in Schleswig-Holstein fortgesetzt werden.

Darüber hinaus fordert der LJV die gesetzliche Anerkennung jagdlicher Schießstände als wichtige Infrastruktur für Ausbildung, Sicherheit und Tierschutz. Für die Jungwildrettung mit Wärmebilddrohnen soll ein neuer § 29a im Landesjagdgesetz klare Verantwortlichkeiten schaffen. Bewirtschaftende sollen die Jägerschaft rechtzeitig vor der Mahd informieren. Die ehrenamtliche Mitwirkung bleibt freiwillig.

Der LJV fordert, die Gesetzesnovelle für diese praxisgerechten Verbesserungen zu nutzen. Ziel muss ein Jagdrecht sein, das den Tier- und Artenschutz stärkt, Rechtssicherheit schafft und unnötige Bürokratie vermeidet.

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