Geflügelpest: Aufruf zur Untersuchung von Raubwild

Aufruf zur Untersuchung von Raubwild im Rahmen der Überwachung der Aviären Influenza

Die Aviäre Influenza (HPAI, Geflügelpest, „Vogelgrippe“) ist in der Wildvogelpopulation inzwischen dauerhaft präsent. In diesem Zusammenhang werden zunehmend auch Infektionen mit dem Virus bei Raubwild (Wildkarnivoren) festgestellt, insbesondere bei Fuchs, Waschbär, Marderhund, Dachs, Stein- und Baummarder, meist infolge des Kontaktes mit infizierten Wildvögeln oder deren Kadavern.

Die Untersuchung von Wildkarnivoren ist Bestandteil der gezielten Überwachung möglicher Virusübertritte auf Säugetiere (sog. Spillover-Ereignis). Im Vordergrund stehen dabei die frühzeitige Erkennung genetischer Veränderungen des Virus, die eine verbesserte Anpassung an Säugetiere begünstigen könnten, sowie die Identifikation regionaler Häufungen.

Die gewonnenen Daten fließen in laufende nationale und internationale Risikoeinschätzungen ein, u. a. über das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI), und sind Teil der Überwachung im Sinne des One-Health-Ansatzes.

Vor diesem Hintergrund wird die Jägerschaft gebeten,

verendet aufgefundenes bzw. verunfalltes sowie krank oder gesund erlegtes Raubwild, insbesondere oben genannter Arten, der für sie kostenfreien amtlichen Untersuchung zuzuführen.

Die Abgabe der Tierkörper zur Untersuchung erfolgt über das jeweils zuständige Veterinäramt des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt. Hierzu wird gebeten, vorab Kontakt mit dem Veterinäramt aufzunehmen. Die Veterinärämter wurden über den Aufruf und mögliche Anlieferungen informiert. Bei der Handhabung krank erlegter Tiere und von Kadavern ist auf den Eigenschutz zu achten.

Die eingesandten Tiere werden für virologische Untersuchungen sowie zur Bewertung der regionalen Seuchenlage herangezogen. Die Ergebnisse dienen der frühzeitigen Erkennung möglicher Veränderungen des Erregers und ergänzen die bestehenden Wildvogelmonitoringprogramme. Im Rahmen der amtlichen Diagnostik können gegebenenfalls weitere Untersuchungen erfolgen.

Für Rückfragen steht Ihnen Frau Dr. Volker vom Ministerium für Landwirtschaft,

ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz gerne per E-Mail unter gabriele.volker@mllev.landsh.de zur Verfügung.

Vielen Dank im Voraus für Ihre Unterstützung.

Hinweis: Als Begleitschein kann der Untersuchungsauftrag AI Monitoring (wie beim aktiven Wildvogelmonitoring) verwendet werden; die Eintragungen erfolgen unter dem Abschnitt „Wildvögel“.

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