Fünf Forderungen für Evaluierung des Waffenrechts

8. Oktober 2025 (DJV) Berlin. Fehlendes Augenmaß, unnötige Verbote und Beschränkungen durch die Hintertür: Der DJV sieht dringenden Reformbedarf im Waffenrecht. Zentrale Änderungsvorschläge liegen dem Bundesinnenministerium jetzt vor. Jäger, Sportschützen und andere Legalwaffenbesitzer haben sich eng abgestimmt.

Der Deutsche Jagdverband (DJV) hat zum Auftakt der Evaluierung des Waffenrechts eine Stellungnahme mit fünf zentralen Themen und Forderungen an das Bundesinnenministerium übermittelt. Der Dachverband der Jäger kritisiert darin unter anderem die derzeit fehlende Verhältnismäßigkeit bei der Zuverlässigkeitsprüfung, unnötige Restriktionen durch Messerverbote und eine Beschränkung der Anzahl von Langwaffen durch die Hintertür. Einzelne anlassbezogene Verschärfungen und die viel zu strenge Umsetzung der EU-Feuerwaffenrichtlinie haben das Waffenrecht in den vergangenen Jahren immer unübersichtlicher, komplizierter und anwenderfeindlicher gemacht. Hinzu kommt, dass die entsprechende Verwaltungsvorschrift seit 2012 nicht angepasst wurde. Die Folge: Waffenbehörden treffen teils widersprüchliche Entscheidungen – zu Lasten von Jägerinnen und Jägern.

Mehr Augenmaß bei der Prüfung der Zuverlässigkeit 

Der DJV fordert in seiner Stellungnahme die Wahrung der Verhältnismäßigkeit. So sollte beispielsweise eine trotz aller Sorgfalt versehentlich im Jagdrucksack verbliebene Patrone nicht zum Verlust der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit führen. Eine zunehmend restriktivere Praxis bei der Prüfung der waffenrechtlichen Zuverlässigkeit lässt laut DJV jedoch kaum noch Raum für angemessene moderate Reaktionen bei geringfügigen Verstößen – vor allem, wenn diese nicht sicherheitsrelevant sind.

Keine Begrenzung der Langwaffenanzahl durch die Hintertür

Das Waffengesetz sieht eigentlich keine Beschränkung der Zahl von Langwaffen für Jäger vor. Einige Waffenbehörden und Gerichte führen jedoch eine Begrenzung durch die Hintertür ein. Der DJV kritisiert diesen Missstand in seiner Stellungnahme und fordert praxistaugliche, liberale Regelungen – zumal eine Begrenzung der Langwaffenanzahl keinen Gewinn für die innere Sicherheit bringt.

Integrierte Nachtzielgeräte legalisieren 

Änderungsbedarf sieht der DJV bei jagdlichen Hilfsmitteln wie Nachtzieltechnik, künstlichen Lichtquellen oder Schalldämpfern. Die Liberalisierung der vergangenen Jahre wird zwar begrüßt, bestehende Schwächen müssen allerdings dringend behoben werden. Der DJV fordert deshalb in seiner Stellungnahme sinnvolle Ergänzungen für das Waffenrecht, etwa die Zulassung integrierter Nachtzielgeräte oder die Legalisierung von Infrarot-Aufhellern.

Klare Regelungen für Waffenschränke mit Schlüssel

Der DJV kritisiert die Aufbewahrungsvorschriften für Waffen und fordert eine Klarstellung für die Verwendung von Schränken, die noch nicht über ein elektronisches oder mechanisches Zahlenschloss verfügen. Nach Ansicht des DJV ist es nicht erforderlich, dass der Schlüssel zum Waffenschrank in einem Behältnis derselben Sicherheitsstufe mit Zahlenschloss aufbewahrt werden muss.

Ausnahmen von Messerverboten für Jäger

Die im vergangenen Jahr ausgeweiteten Messerverbote haben aus Sicht des DJV viel Unsicherheit geschaffen – aber keinen nennenswerten Gewinn für die innere Sicherheit. Hier besteht Änderungsbedarf, insbesondere praxisgerechte Ausnahmeregelungen für die gesellschaftliche Gruppe der legalen Waffenbesitzer. Der DJV fordert eine allgemeine Ausnahme von Messerverboten für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis.

Legale Waffenbesitzer stimmen sich eng ab

Im Vorfeld der jetzt gestarteten Evaluierung des Waffenrechts hat sich der DJV eng mit dem Deutschen Schützenbund (DSB) und dem Bundesverband zivile Legalwaffen (BZL) abgestimmt. Bereits Ende September trafen sich die Präsidien von DSB und DJV mit Christoph de Vries, Parlamentarischer Staatssekretär im Bundesinnenministerium. Anfang 2025 hat der DJV in seinen Kernpunkten zur Bundestagswahl eine Überprüfung und grundlegende Überarbeitung des Waffenrechts gefordert. Mit Erfolg: Beides findet sich im Koalitionsvertrag der schwarz-roten Bundesregierung wieder. Die eigentliche Evaluierung soll in den nächsten Monaten erfolgen, bevor dann voraussichtlich im kommenden Jahr konkrete Änderungen im Waffengesetz diskutiert werden sollen.

Quelle PM DJV

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