Um die Übermittlung der Ergebnisse der Trichinenuntersuchung zu vereinfachen, bietet das Laborzentrum Nord (LaDR) ab sofort an, diese per Email an den Probennehmer zu übermitteln.
Dazu muss das Antragsformular ausgefüllt und dem LaDR in Flintbek zugesendet werden.
Die Verlängerung von Jagdscheinen wurde am 28.02.2020 in Schleswig-Holstein ausgesetzt. Der Grund dafür war die Änderung des Waffengesetzes, nach der auch im Rahmen der Verlängerung von Jagdscheinen eine Auskunft des für den Antragsteller zuständigen Landesamts für Verfassungsschutz erforderlich ist. Leider wurde mit der Gesetzesänderung vom Bund als Gesetzgeber kein Verfahren für diese notwendige Abfrage geliefert.
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) sowie das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) standen in den letzten Tagen in intensivem Austausch zu dem Thema. Das MILI konnte dem MELUND gestern ein Verfahren präsentieren, welches die massenhafte Abfrage beim Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein ermöglicht. Laut Auskunft des Verfassungsschutzes soll die Abfrage ab dem 11.03.2020 erfolgen können. Die unteren Jagdbehörden wurden informiert, die Auskünfte nach einem vorgegebenen Schema einzuholen.
Der Landesjagdverband und der Kreis Plön gehen davon aus, dass die Prüfung ab dem 11.03.2020 zügig durchgeführt wird, sodass die Jagdscheine zeitnah verlängert werden können.
Mitgliedern, deren Jagdschein zum Ablauf dieses Jagdjahres ungültig werden, wird dringend empfohlen, umgehend die Jagdscheinerteilung zu beantragen. Der Antrag ist mit Einreichung sämtlicher Unterlagen zu stellen: ausgefülltes Antragsformular (Link zum Formular), Jagdschein (wenn nicht mehr verlängerbar: neues Passbild erforderlich), Versicherungsnachweis und bei Erstantrag das Prüfungszeugnis.