Schriftliche Landesversammlung: Satzungsänderung, Wahlordnung und Beitragsordnung beschlossen

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein hat die im Rahmen der schriftlichen Landesversammlung zur Beschlussfassung gestellten Anträge angenommen. Der Wahlvorstand hat die eingegangenen Stimmen am 18.03.2026 im Rahmen der Präsenzveranstaltung ausgezählt und das Ergebnis festgestellt. Danach wurden insgesamt 194 Stimmen aus allen Kreisjägerschaften abgegeben. Davon waren 192 Stimmen gültig und 2 Stimmen ungültig.

Auf die Satzungsänderung entfielen 166 Ja-Stimmen und 26 Nein-Stimmen.
Auf die Wahlordnung entfielen 163 Ja-Stimmen und 29 Nein-Stimmen.
Auf die Beitragsordnung entfielen 155 Ja-Stimmen und 37 Nein-Stimmen.

Damit wurden sämtliche zur Beschlussfassung gestellten Anträge angenommen.

Der schriftlichen Landesversammlung war ein intensiver organisatorischer und rechtlicher Vorbereitungsprozess vorausgegangen. Das Präsidium hatte in seiner Sitzung am 23.02.2026 beschlossen, die Landesversammlung zum Zwecke der Satzungsänderung im schriftlichen Verfahren durchzuführen. Hintergrund dieser Entscheidung war zum einen die hohe Terminbelastung in den Kreisjägerschaften und Hegeringen, zum anderen das Ziel, allen Delegierten eine gleichberechtigte Beteiligung unabhängig von Zeit und Ort zu ermöglichen. Zugleich sollte vor der ordentlichen Landesversammlung Mitte April die notwendige Klarheit geschaffen werden, insbesondere mit Blick auf die anstehenden Wahlen.

Hinzu kam, dass in der Hegeringleiterversammlung ausdrücklich der Wunsch geäußert worden war, eine Beschlussfassung ohne zusätzliche Präsenzveranstaltung zu ermöglichen. Dieser Wunsch wurde vom Präsidium ernst genommen und bei der weiteren Verfahrensgestaltung ausdrücklich berücksichtigt. Mit der Durchführung der schriftlichen Landesversammlung wurde diesem Anliegen entsprochen und eine Form der Beschlussfassung gewählt, die sowohl den organisatorischen Rahmenbedingungen als auch dem Wunsch nach einer Beteiligung ohne zusätzliche Präsenzveranstaltung Rechnung trug.

Die Durchführung der Landesversammlung im schriftlichen Verfahren knüpfte an den vorgesehenen Aufgaben- und Verfahrensrahmen der Landesversammlung an. Nach der Satzung ist die Landesversammlung insbesondere für Satzungsänderungen, Wahlen und Beschlüsse über wesentliche Ordnungen zuständig. Stimmberechtigt sind die Vorsitzenden der Kreisjägerschaften sowie die von den Kreisjägerschaften gewählten Delegierten. Jedes Mitglied ist darüber hinaus berechtigt, an der Landesversammlung teilzunehmen.

Nach dem Beschluss des Präsidiums wurden die Vorsitzenden der Kreisjägerschaften am 24.02.2026 mit der Weiterleitung der Unterlagen an sämtliche stimmberechtigten Delegierten beauftragt. Zu den Unterlagen gehörten das Anschreiben an die Delegierten, der Entwurf der Satzungsänderung, der Entwurf der Wahlordnung, der Entwurf der Beitragsordnung, die Stimmzettel sowie die Verfahrenshinweise für Delegierte. Die Kreisjägerschaften hatten dabei die Funktion einer Übermittlungs- und Sammelstelle; einen eigenen Beschluss fassten sie nicht. Die Stimmberechtigung lag ausschließlich bei den Delegierten beziehungsweise dort, wo die Satzung dies vorsieht, beim Vorsitzenden der Kreisjägerschaft oder seinem Stellvertreter.

Für die Delegierten war vorgesehen, dass die Stimmabgabe schriftlich auf dem übersandten Stimmzettel erfolgt. Die ausgefüllten Stimmzettel sollten bis spätestens 17.03.2026 bei der jeweiligen Kreisjägerschaft abgegeben werden. Alternativ bestand die Möglichkeit, die Stimme im Rahmen der Präsenzveranstaltung am 18.03.2026 in Flintbek abzugeben. Maßgeblich war in jedem Fall die fristgerechte Abgabe.

Auch für die Kreisjägerschaften war das Verfahren klar strukturiert. Die Einzelstimmen waren in verschlossenen Umschlägen zu sammeln. Zusätzlich waren eine Delegiertenliste, ein unterschriebener Bestätigungsbogen der Kreisjägerschaft sowie der Nachweis über die Wahl der Delegierten beizufügen. Die Unterlagen mussten gesammelt bis spätestens 18.03.2026, 12:00 Uhr, in der LJV-Geschäftsstelle eingereicht oder zur Präsenzveranstaltung mitgebracht werden. Ausdrücklich war festgelegt, dass Stimmen nicht zusammengefasst oder pauschal gemeldet werden durften, sondern jeder Stimmzettel einzeln vorliegen musste. Nicht abgegebene Stimmen galten als nicht abgegeben.

Mit der nun festgestellten Beschlusslage ist der Weg für die weiteren verbandlichen Schritte frei. Die Vorsitzenden der Kreisjägerschaften haben das Protokoll der Auszählung bereits mit der Bitte erhalten, dieses an die Delegierten weiterzuleiten, damit diese über das festgestellte Ergebnis der schriftlichen Landesversammlung informiert sind.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein dankt allen Beteiligten ausdrücklich für ihre Unterstützung. Ein besonderer Dank gilt den Vorsitzenden der Kreisjägerschaften, die das Verfahren vor Ort organisiert und begleitet haben, ebenso wie den Delegierten, die sich an der schriftlichen Landesversammlung beteiligt haben. Für den Verband war die Durchführung einer schriftlichen Landesversammlung in dieser Form ein neues Verfahren. Umso mehr freut es uns, dass der Ablauf mit Unterstützung aller Beteiligten geordnet, transparent und reibungslos umgesetzt werden konnte.

Die zur Abstimmung gestellten Dokumente (Satzungsänderung, Wahlordnung, Beitragsordnung) finden Sie im Folgenden:

Hier finden Sie die Disziplinarordnung des Deutschen Jagdverbandes:

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