Myxomatose beim Feldhasen: Empfehlungen für die Durchführung von Treibjagden

Die Myxomatose ist eine durch das Myxomavirus (MYXV), ein Pockenvirus, verursachte Erkrankung, die ursprünglich vor allem Wild- und Hauskaninchen betraf. Inzwischen tritt sie zunehmend auch bei Feldhasen (Lepus europaeus) auf. Das Virus stammt aus Südamerika und wurde in den 1950er-Jahren durch den Menschen nach Europa eingeschleppt. Das klassische Myxomavirus ist in Schleswig-Holstein seit Jahrzehnten in Wildkaninchenpopulationen verbreitet. Regelmäßige Ausbrüche führen dort zu lokalen Besatzeinbrüchen. Einige Wildkaninchenpopulationen haben über die Jahre eine gewisse Resistenz gegen das Virus entwickelt, wodurch die Sterblichkeit abgenommen hat. Seit 2018 wird in Europa eine neue rekombinante Virusvariante („ha-MYXV“ bzw. Toledo-Variante) beobachtet. Sie trat zunächst bei Iberischen Feldhasen (Lepus granatensis) in Spanien auf und verursachte dort eine hohe Sterblichkeit. In Nordrhein-Westfalen wurde diese Virusvariante erstmals 2023 bei heimischen Feldhasen nachgewiesen und breitet sich seit dem Sommer 2024 rasch überregional, wie beispielsweise in Niedersachsen, aus. Die Variante lässt sich mittels PCR-Untersuchung von anderen Myxomatose-Stämmen unterscheiden. 2025 wurde diese Variante (Toledo-Variante) auch erstmals in Schleswig-Holstein beim Feldhasen festgestellt.

Die Inkubationszeit beträgt etwa drei bis neun Tage. Erkrankte Tiere zeigen häufig Apathie, Fressunlust sowie Schwellungen und Pockenläsionen an Sehern (Augen), Löffeln (Ohren), Geäse (Maul und Nase) und im Genitalbereich. Häufig kommt es zu Abmagerung und Sekundärinfektionen. Betroffene Tiere versterben meist an den Folgen dieser Begleiterkrankungen. Bei Wildkaninchen ist es bekannt, dass die überlebenden Individuen Narben zurückbehalten und ggf. erblinden können. Die Übertragung erfolgt überwiegend über Stechinsekten wie Mücken, Flöhe oder Zecken, aber auch durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder kontaminierte Oberflächen. Das Virus kann in getrocknetem Pockenmaterial über Monate infektiös bleiben, lässt sich jedoch mit begrenzt viruziden Desinfektionsmitteln sicher inaktivieren. Entscheidend für seuchenhafte Ausbrüche ist weniger die Dichte der Hasenbesätze, sondern vielmehr die Zahl der Überträger – ein mückenreicher Sommer wie 2024 kann die Ausbreitung beispielsweise begünstigen.

Die Myxomatose ist keine Zoonose und für den Menschen ungefährlich. Wildbret sollte dennoch ausschließlich von gesunden, symptomfreien Tieren gewonnen werden, da erkrankte oder abgemagerte Tiere häufig zusätzliche Infektionen aufweisen. Beim Umgang mit Fallwild ist auf Hygiene und Selbstschutz zu achten:

  • Handschuhe tragen,
  • nach Kontakt gründlich Hände waschen
  • und Kadaver sicher sowie auslaufsicher verpacken.
  • Fallwild untersuchen (Kontakt zu Kreisveterinär) lassen und in jedem Fall aus dem Revier entfernen und unschädlich beseitigen.

Nach einem erstmaligen Auftreten der Erkrankung im Revier sollte zunächst beobachtet werden, wie sich die Population entwickelt. Zur Schonung der Besätze sollte grundsätzlich nur der Zuwachs einer Population bejagt werden, der über Frühjahrs- und Herbstzählungen ermittelt werden kann. Zudem wird empfohlen, Treibjagden in betroffenen Gebieten auszusetzen, um Stress und mögliche Virusverschleppung zu vermeiden. Der Deutsche Jagdverband (DJV) empfiehlt eine Jagdruhe von mindestens vier Wochen nach dem letzten bestätigten Myxomatose-Fall. Derzeit liegen keine Hinweise auf eine generelle Gefährdung der Feldhasenbesätze in Schleswig-Holstein vor. In Spanien wurde bei Iberischen Feldhasen eine Immunitätsdauer von etwa zehn Monaten beobachtet; für den Europäischen Feldhasen liegen hierzu bislang keine gesicherten Daten vor. Erste Antikörperstudien sind in Vorbereitung.

Jägerinnen und Jäger können zur Beobachtung und Eindämmung der Krankheit beitragen:

  • Totfunde oder Kadaver sollten über das zuständige Kreisveterinäramt gemeldet werden. Nur dann ist eine weiterfolgende Untersuchung im Landeslabor kostenfrei. Eine zusätzliche Meldung über die Tierfund-Kataster-App ist sinnvoll.
  • Regelmäßige Feldhasenzählungen helfen, Populationsentwicklungen besser einzuschätzen.
  • Wichtig sind zudem strikte Hygienemaßnahmen, der freiwillige Jagdverzicht in betroffenen Gebieten sowie die Sensibilisierung von Mitjägerinnen und Mitjägern – Wissen und Aufmerksamkeit tragen maßgeblich zum Schutz der Feldhasenbesätze bei.
  • Reviere sollten intensivierte Prädatorenbejagung und die Anlage von Wildäckern („Hasenapotheke“) durchführen.

Empfehlungen für die Durchführung von Treibjagden:

  • Betroffene Reviere sollten nach Bestätigung der Myxomatose im Revier die Durchführung der Treibjagden freiwillig aussetzen.
  • Betroffene Reviere sollten nach Bestätigung der Myxomatose im Revier Totfunde aus dem Revier entfernen.
  • Nicht betroffene Reviere sollten in der Jagdeinladung und bei der Ansprache vor der Jagd alle Jagdgäste für mögliche Totfunde sensibilisieren. Sollten Totfunde gemacht werden, sind diese an die Jagdleitung zu melden, die über den Fortgang der Jagd entscheiden muss. Auf sichtbare Krankheitsanzeichen ist besonders zu achten. Beteiligte Jägerinnen und Jäger sowie Treiberinnen und Treiber sollten über die Krankheit, deren Symptome und die erforderlichen Hygieneregeln informiert werden.
  • Nicht betroffene Reviere sollten in der Jagdeinladung und bei der Ansprache vor der Jagd auf das Mitführen von Einweghandschuhen und auslaufsicheren Beuteln hinweisen für die Aufnahme von Totfunden.
  • Die Myxomatose kann plötzlich und örtlich begrenzt auftreten, sodass benachbarte Reviere unterschiedlich stark oder gar nicht betroffen sind. Um mögliche Missverständnisse und Konflikte zu vermeiden, ist eine offene und sachliche Kommunikation zwischen den Jagdausübungsberechtigten benachbarter Reviere empfehlenswert.
  • Alle Beobachtungen zu auffälligem Wild, Funden oder Krankheitsanzeichen sollten dokumentiert werden.
  • Hygiene ist wichtig: Schützen Sie sich, andere und das Wild durch saubere Fahrzeuge, Ausrüstung, Stiefel und geeignete Vorsichtsmaßnahmen (Einweghandschuhe, Plastikbeutel, etc.). Jagdhunde sollten nach dem Jagdeinsatz gewaschen werden.

Wir bitten alle Jägerinnen und Jäger aufmerksam auf verendete Feldhasen zu achten und Funde über die Kreisveterinärämter unbedingt beproben zu lassen und zusätzlich im Tierfund-Kataster mit Foto zu melden. Nutzen Sie hierzu einfach die Tierfund-Kataster-App.

Download unter:

Google Play Store: https://play.google.com/store/apps/details?id=de.duf.totfund&hl=de

App Store von Apple: https://apps.apple.com/de/app/tfk/id551640662

Der Beitrag Myxomatose beim Feldhasen: Empfehlungen für die Durchführung von Treibjagden erschien zuerst auf Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V..

Weitere Beiträge

Aus dem Landesverband

Gemeinsam für den Schutz von Rehkitzen und Bodenbrütern

Rendsburg/Flintbek, 30. April 2026. Der bald anstehende erste Grasschnitt fällt mit der Brut- und Setzzeit zahlreicher Wildtiere zusammen. Die Taktik „Ducken und Tarnen“ schützt den oft sehr kleinen Nachwuchs in Wiesen und Weiden zwar vor Fuchs und Habicht, aber nicht vor einem Kreiselmäher oder dem Mähbalken. „Unsere Landwirtinnen und Landwirte als Bewirtschafter der Flächen haben ein großes Interesse daran, Maßnahmen zum Schutz der Tiere zu ergreifen. Moderne Technik wie Drohnen mit Wärmebildkamera können helfen, Kitze und Bodenbrütergelege beispielsweise der Wiesenweihe

Weiterlesen »
Aus dem Landesverband

Web-Seminar: Waffenrecht aktuell am 06.05.2026

Am Mittwoch, 6. Mai, von 19 bis 21 Uhr widmet sich das Web-Seminar dem Thema Waffenrecht. Unsere Experten André Busch und Olaf Weddern geben einen verständlichen Überblick zu aktuellen Themen, Neuerungen und praktischen Fragen – vom Einsatz künstlicher Lichtquellen bis zum richtigen Mitführen von Messern. Jägerprüfung bestanden – wie nach bestandener Führerscheinprüfung müssen auch Jägerinnen und Jägern stets auf dem Laufenden bleiben, um nicht, wie im Straßenverkehr, über Rot zu fahren und den „Lappen“ zu verlieren. Der mit dem „Grünen

Weiterlesen »
Aus dem Landesverband

Jetzt anmelden: Landesparcoursschießen „Mannschaft“

Am 5. und 6. Juni 2026 findet in Heide das Landesparcoursschießen der Mannschaften statt. Startberechtigt sind Mannschaften mit vier bis sechs Jägerinnen und Jägern, die Mitglied im Landesjagdverband sowie einer Kreisjägerschaft oder einem Hegering sind. Geschossen wird auf 60 Parcoursscheiben auf drei Ständen, der Schwierigkeitsgrad gilt als anspruchsvoll. Die Teilnahmegebühr beträgt 45,00 Euro pro Person, Meldeschluss ist der 8. Mai 2026. Alle weiteren Informationen und die Anmeldung über Eventbrite finden Sie über den unteren Link. Hier geht es zur Anmeldung

Weiterlesen »