🔍 Waffenkontrollen in Schleswig-Holstein: Zahlen, Praxis und Einordnung

Die Landesregierung hat auf eine Kleine Anfrage im Schleswig-Holsteinischen Landtag zur Praxis der Waffenkontrollen Stellung genommen. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein nimmt dies zum Anlass, seine Mitglieder über den aktuellen Stand und die Bedeutung der Kontrollen zu informieren.

Hintergrund: Regelmäßige Kontrollen zur sicheren Aufbewahrung

Nach dem Waffengesetz (§ 36 WaffG) sind Waffenbehörden befugt, ohne konkreten Anlass oder Verdacht die ordnungsgemäße Aufbewahrung erlaubnispflichtiger Schusswaffen und Munition zu kontrollieren. Ziel ist es, den Zugriff unberechtigter Dritter zu verhindern. Seit einem Erlass des Innenministeriums von Oktober 2022 gilt in Schleswig-Holstein eine Sollquote: Jährlich sollen 10 % der Waffenbesitzerinnen und Waffenbesitzer kontrolliert werden.

Zahlen aus dem Jahr 2024

Insgesamt wurden im Jahr 2024 landesweit 3.398 Kontrollen ohne konkreten Anlass durchgeführt. Damit wurde die angestrebte 10-%-Quote mit 10,22 % insgesamt erreicht. In einzelnen Kreisen wurde diese Quote übertroffen – z. B. in Kiel (22,8 %) oder Rendsburg-Eckernförde (14,45 %) – während andere Regionen teils deutlich darunter lagen.

📊 Insgesamt wurden bei den Kontrollen 126 Ordnungswidrigkeiten und 27 Straftaten festgestellt. In 28 Fällen wurde ein Widerrufsverfahren eingeleitet.

Angekündigt oder unangekündigt?

Die Art der Durchführung (angekündigt oder unangekündigt) ist nicht gesetzlich geregelt. Das Innenministerium empfiehlt, den Großteil der Kontrollen unangekündigt durchzuführen, räumt den Behörden aber bewusst Spielraum ein. Dies dient der Praxisnähe, denn unangekündigte Kontrollen sind oft logistisch aufwändig.

Beide Formen der Kontrolle gelten laut Ministerium als wirksam – auch bei angekündigten Terminen wurden Verstöße festgestellt. Die Landesregierung will die Wirksamkeit beider Varianten weiterhin im Dialog mit den Behörden evaluieren.

Einschätzung des LJV Schleswig-Holstein

Der Landesjagdverband begrüßt eine sachlich fundierte und rechtssichere Kontrolle der Waffenaufbewahrung, sieht aber auch die Notwendigkeit zur Verhältnismäßigkeit und zur fachlichen Kompetenz der prüfenden Personen. Für unsere Mitglieder ist entscheidend, dass Kontrollen nicht pauschal kriminalisierend wirken, sondern der gemeinsamen Verantwortung für Sicherheit und Rechtsstaatlichkeit dienen.

Wir raten allen Jägerinnen und Jägern, regelmäßig die eigenen Aufbewahrungsbedingungen zu prüfen und bei Fragen frühzeitig Kontakt zu den zuständigen Behörden oder Ihrer Kreisjägerschaft aufzunehmen.


🧷 Zum Nachlesen:
Landtagsdrucksache 20/3373 – Anfrage zu Waffenkontrollen

📩 Bei Fragen wenden Sie sich gern an Ihre Kreisjägerschaft.

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