Verkehrssicherungspflicht bei Gesellschaftsjagden: Neue Erlasslage in Schleswig-Holstein

Mit Beginn der Herbstmonate startet die Zeit der Treib- und Drückjagden. Diese Jagdformen sind ein wesentliches Instrument der Wildbestandsregulierung. Ziel ist es, die Wildpopulationen in einem ökologisch tragfähigen Gleichgewicht zu halten, Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kulturen zu vermeiden sowie die Tiergesundheit zu fördern, insbesondere zur Prävention von Tierseuchen wie der Afrikanischen Schweinepest. Bei Bewegungsjagden wird das Wild durch den Einsatz von Treibern und brauchbaren Jagdgebrauchshunden vorsichtig und langsam in Bewegung gebracht, um ein sicheres Ansprechen und tierschutzgerechtes Erlegen zu ermöglichen.

Von besonderer Bedeutung ist im Rahmen der Durchführung von Treib- und Drückjagden die Beachtung der Verkehrssicherungspflicht. Die Jagdverantwortlichen (Jagdausübungsberechtigte und Jagdleiter) haben die sich fortlaufend weiterentwickelnden rechtlichen Grundsätze der Verkehrssicherungspflicht zu berücksichtigen und die erforderlichen sowie zumutbaren Maßnahmen zur Gefahrenabwehr zu treffen. Hierzu zählen insbesondere Vorkehrungen zum Schutz des Straßenverkehrs vor möglichen Gefahren durch plötzlich wechselndes Wild. Primäre Maßnahme ist dabei, das Wild nicht in Richtung von Verkehrsflächen, sondern von diesen weg zu lenken. Der Umfang der jeweiligen Sicherungsmaßnahmen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalles und kann auch straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen wie die Aufstellung von Gefahrenzeichen oder die Anordnung von Streckensperrungen umfassen.

Die bisherige Erlasslage aus den 1990er-Jahren ist nun neu gefasst worden: Mit Wirkung zum 30. September 2025 gilt in Schleswig-Holstein ein vereinfachtes Verfahren zur straßenverkehrsrechtlichen Anordnung bei Treib- und Drückjagden. Das neue Verfahren wurde in enger Abstimmung zwischen dem Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH), der Obersten Jagdbehörde (MLLEV), den Schleswig-Holsteinischen Landesforsten (SHLF) und dem Landesjagdverband Schleswig-Holstein (LJV) bearbeitet. Ziel war es, eine praxisnahe, rechtssichere und unbürokratische Lösung für Jagdverantwortliche zu schaffen.

Wichtige Änderungen im Überblick

  • Vereinfachtes Antragsverfahren:
    Der Antrag auf straßenverkehrsrechtliche Anordnung wird künftig mit einem standardisierten Formular bei der örtlichen Straßenverkehrsbehörde gestellt.
  • Bestehende Geschwindigkeitsbegrenzungen können durch Zusatzschilder ergänzt werden („Treibjagd“, „Drückjagd“, „Heute Jagd“).
  • Temporäre Geschwindigkeitsbeschränkungen sind möglich:
    • 70 km/h (Standardmaßnahme)
    • 50 km/h, wenn Wild mit hoher Wahrscheinlichkeit die Straße quert
    • 30 km/h (max. 500 m), nur bei besonderen Gefährdungslagen (z. B. Kurven, Dickungen, Wildunfallhäufungsstellen)
  • Fristen und Auflagen: Grundsätzlich ist jedes Aufstellen von Schildern im Zusammenhang mit einer Treib- bzw. Drückjagd bei der örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörde anzumelden.

Der Antrag ist spätestens zwei Wochen vor der Jagd einzureichen und eine Karte der betroffenen Strecke ist beizufügen. Die Beschilderung darf nur am Jagdtag erfolgen und muss nach Abschluss der Jagd entfernt werden.

Es sind nur die im Erlass genannten Verkehrszeichen bzw. Zusatzzeichen zu verwenden. Sie sind grundsätzlich in ausreichender Höhe gut sichtbar am rechten Fahrbahnrand aufzustellen.

Es wird empfohlen, sich hier mit der Genehmigungsbehörde diesbezüglich auszutauschen.

Gebührenhinweis: Je eindeutiger bzw. vollumfänglicher der Antrag formuliert ist desto geringer dürfte der behördliche Aufwand und damit verbundene Verwaltungsgebühr zu betrachten sein (aktueller Mindestsatz beginnend bei ca. 10€). Im Optimalfall lässt sich diese Art des vereinfachten Verfahrens in Gänze elektronisch abwickeln. Näheres dazu regeln die jeweils örtlich zuständigen Straßenverkehrsbehörden.

Die neue Regelung sorgt für mehr Rechtssicherheit und weniger Bürokratie – ein Gewinn für alle Beteiligten.

Sofern bei Ihnen oder auch in der Praxis über die Zuständigkeit der Straßenverkehrsbehörden hinaus Nachfragen auftauchen, wenden Sie sich bitte gerne per kurzer Mail unter info@ljv-sh.de an die Geschäftsstelle des Landesjagdverbandes.

Im Rahmen einer Evaluation werden hier Ihre Anliegen gebündelt, um dann zeitnah mit dem Erlassgeber in einen Austausch gehen zu können.

Die vollstände Regelung der Anordnung und das Antragsformular stehen hier zum Download bereit:

 

 

Der Beitrag Verkehrssicherungspflicht bei Gesellschaftsjagden: Neue Erlasslage in Schleswig-Holstein erschien zuerst auf Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V..

Weitere Beiträge

Aus dem Landesverband

Wilde Tage Schleswig-Holstein: Jagd und Natur im September erleben

  Im September laden der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. (LJV) und die Kreisjägerschaften in Schleswig-Holstein zu den „Wilden Tagen“ ein. An verschiedenen Orten im Land informieren Jägerinnen und Jäger über heimische Wildtiere, Jagd und Natur. In diesem Jahr steht besonders das Rehwild im Mittelpunkt. Der LJV lädt Familien und Interessierte ein, die Veranstaltungen zu besuchen und mit der Jägerschaft vor Ort ins Gespräch zu kommen. „Die Wilden Tage bieten die Gelegenheit, Rehwild und andere heimische Arten besser kennenzulernen und direkt

Weiterlesen »
Aus dem Landesverband

Rothirsch-Wanderung in Schleswig-Holstein: Der „Bargfelder“ ist wieder unterwegs

Der besenderte Rothirsch „Bargfelder“ ist erneut unterwegs in Richtung Segeberger Heide. In den vergangenen Jahren war der zwölfjährige Hirsch regelmäßig vom nördlichen Hamburger Stadtrand zur Brunft in die Segeberger Heide und anschließend wieder zurückgewandert. Jetzt bestätigt sich dieses Wanderverhalten erneut. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. (LJV) bittet, den Hirsch weiterhin unbedingt zu schonen. Karte mit Hin- und Rückweg des Bargfelders vom Duvenstedter Book in die Segeberger Heide Folgt der Bargfelder seinem bisherigen Muster, dürfte er innerhalb der kommenden Tage weiter

Weiterlesen »
Aus dem Landesverband

Hälfte des Spendenziels erreicht: Aktion zur Rehkitzrettung auf der Zielgeraden

Flintbek, 18. August 2026 – Die Spendenkampagne „Kitztasche 2027 – Gemeinsam Leben retten“ hat einen wichtigen Zwischenstand erreicht: Die Hälfte des angestrebten Spendenziels ist finanziert. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. (LJV) dankt allen Unternehmen, Stiftungen, Vereinen und Privatpersonen, die die ehrenamtliche Rehkitzrettung bislang unterstützt haben. Mit den Spenden sollen zusätzliche Kitztaschen für Rettungsteams in Schleswig-Holstein angeschafft werden. „Dass wir bereits die Hälfte unseres Ziels erreicht haben, zeigt, wie groß die Unterstützung für die praktische Rehkitzrettung ist. Dafür danken wir allen

Weiterlesen »