Schwarzwild: Erlass zur unterjährigen Meldung der Strecken verlängert

Für das Monitoring der Afrikanischen Schweinepest (ASP) wird der Erlass zur quartalsmäßigen Meldung der Schwarzwildstrecke für die Jagdjahre 2025/2026 und 2026/2027 verlängert. Das Verfahren ändert sich nicht.

Ein wesentliches Kriterium für die Entscheidung zur Fortführung des Erlasses vom 20.05.2019 ist der Anteil des auf die Afrikanische Schweinepest (ASP) beprobten Fallwildes an der Gesamtzahl des Fallwildes. Dieser Anteil steigt leider nur langsam und bewegt sich auf einem noch nicht ausreichenden Niveau. Damit reicht die Beprobung von Fallwild nicht aus, um allein über diese Maßnahme einen Ausbruch der ASP beim Schwarzwild zuverlässig und frühzeitig erkennen zu können. Aus diesem Grund benötigt das Land weiterhin den bekannten Abgleich von Fallwild und Gesamtstrecke durch die Verlängerung des Erlasses.

Hinzu kommt, dass im September 2020 erstmalig im Landkreis Spree-Neiße (Brandenburg) ein Wildschwein positiv auf ASP getestet wurde, was dazu führte, dass die Bundesrepublik Deutschland ihren Status der ASP-Freiheit verloren hat. Die potenzielle Bedrohungslage hatte sich durch das Ausbruchsgeschehen im Landkreis Ludwigslust im Jahr 2021 für Schleswig-Holstein nochmals erheblich verschärft und rechtfertigte seinerzeit auch vor diesem Hintergrund die Fortführung der unterjährigen Meldung der Schwarzwildstrecken. Aktuell ist es insbesondere das Ausbruchsgeschehen in Hessen und die nach wie vor existente Bedrohungslage, die es unentbehrlich macht, einen nicht nur jährlichen Blick auf die Schwarzwildstrecken und den Abgleich mit dem Fallwild zu werfen.

Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. bittet alle Jägerinnen und Jäger sich intensiv bei der Meldung (auch über die Tierfund-Kataster App) und Beprobung von Schwarzwild (auch als Verkehrsfallwild) zu beteiligen. Die Meldung von verendet aufgefundenem Schwarzwild oder Verkehrsfallwild kann bequem über die Tierfund-Kataster App mit einem angehängten Foto erfolgen. Die Meldung aus der App dient als Georeferenzierung der Fundstelle und erleichtert das weitere Vorgehen, da die Daten umgehend an das zuständige Kreisveterinäramt übermittelt werden.

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