Prävention der Afrikanischen Schweinepest: Land, Kreise und kreisfreie Städte verlängern das ASP-Maßnahmenpaket beim Schwarzwild

Schleswig-Holstein setzt die bewährten Maßnahmen zur Vorbeugung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) beim Schwarzwild fort. Das Land sowie die Kreise und kreisfreien Städte haben sich auf eine erneute Verlängerung des gemeinsamen ASP-Maßnahmenpakets verständigt. Das Maßnahmenpaket besteht bereits seit 2018 und wird nun zum vierten Mal verlängert. Es unterstützt die Jägerschaft weiterhin mit drei bewährten Bausteinen:

  • Keine Trichinen-Untersuchungsgebühr: Die Gebühren für die Trichinenuntersuchung von Schwarzwild werden weiterhin vom Land sowie den Kreisen und kreisfreien Städten übernommen.
  • Sammelplätze für Aufbruch und Fallwild: An 28 Sammelplätzen in den Kreisen und kreisfreien Städten können Aufbruch von erlegtem Schwarzwild sowie Fallwild fachgerecht entsorgt werden.
  • Aufwandsentschädigung für Fallwild: Für die Meldung, Beprobung und Entsorgung von Fallwild kann weiterhin eine Aufwandsentschädigung gezahlt werden.

Eine entscheidende Rolle bei der Früherkennung der ASP spielt die Jägerschaft. Durch die Beprobung von erlegtem Schwarzwild und insbesondere von Fallwild im Rahmen des Schweinepest-Schwarzwild-Monitorings trägt sie wesentlich dazu bei, einen möglichen Seucheneintrag frühzeitig zu erkennen und wirksam zu bekämpfen.

Fallwild gilt als besonders wichtiger Indikator für das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest. Die bislang gemeldeten Fallwildstrecken zeigen jedoch, dass noch deutlich mehr verendetes Schwarzwild untersucht werden könnte. Das MLLEV appelliert daher an alle Jägerinnen und Jäger, möglichst jedes aufgefundene Fallwild beproben und untersuchen zu lassen.

Beim Umgang mit erlegtem Schwarzwild und Fallwild sind die geltenden Biosicherheitsmaßnahmen konsequent einzuhalten, um eine Verschleppung des Virus zu verhindern.

Mit Blick auf die bevorstehende Jagdsaison bittet das MLLEV außerdem darum, Jagdreisen in Regionen mit aktuellen ASP-Ausbrüchen kritisch zu prüfen und nach Möglichkeit darauf zu verzichten. Das Mitbringen von Wildbret oder Jagdtrophäen aus betroffenen Gebieten ist verboten.

Weitere Informationen zur Afrikanischen Schweinepest und zu den Präventionsmaßnahmen finden Sie auf der Internetseite des MLLEV.

MLLEV

Nähere Informationen hierzu sowie allgemein zu ASP finden sich auf der Homepage des MLLEV unter https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/T/tiergesundheit/afrikanischeSchweinepest.

 

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