Hegegemeinschaften sind ein Zusammenschluss der Jagdausübungsberechtigten mehrerer benachbarter Reviere, die eine landschaftliche oder wildbiologische Einheit bilden. Das Ziel besteht in der großräumigen Bewirtschaftung von Hochwildbeständen, insbesondere bei wandernden Wildarten wie Rot-, Dam- oder Muffelwild. Eine Hauptaufgabe ist die revierübergreifende Koordinierung der Abschusspläne, die vornehmlich der Lenkung der Bestandsdichten, des Altersaufbaus und des Geschlechterverhältnisses dienen.
Revierübergreifende Koordinierung
In Schleswig-Holstein sind Hegegemeinschaften privatrechtliche Vereinigungen, die auf freiwilliger Basis gegründet werden. Die Rechtsgrundlagen hierfür sind § 10a des Bundesjagdgesetzes und § 10 des Landesjagdgesetzes. Sie sind keine Gliederungen oder Gremien des Landesjagdverbandes oder der Kreisjägerschaft.
Im Kreis Plön gibt es drei aktive Hegegemeinschaften für Damwild (DHG): Die DHG Plön umfasst die Hegeringe 1, 13 und 14, die DHG Plön Nordost die Hegeringe 2, 3 und 4 und die DHG Mittelholstein die Hegeringe 8, 9, 11 und 12 der Kreisjägerschaft Plön sowie die Damwildreviere des Hegerings Brügge des Kreises Rendsburg-Eckernförde und die Reviere des Landesforsts in diesem Bereich. Die Hegeringe 5,6, 7, 10 und 15 gehörten zuvor zur Hegegemeinschaft Probstei-Preetz, die vor einigen Jahren aufgelöst wurde.
Vorsitzende der Damwildhegegemeinschaften im Kreis Plön sind: