Afrikanische Schweinepest: Fallwild-Monitoring als Frühwarnsystem

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) bleibt eine ständige Bedrohung für die Schwarzwild- und Hausschweinbestände in Deutschland. Aktuell sind die Bundesländer Brandenburg, Sachsen, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen betroffen. Im Kreis Olpe wurde am 14. Juni 2025 bei einem verendet aufgefundenen Wildschwein die Tierseuche durch das Friedrich-Loeffler-Institut bestätigt.

Fallwild als ASP-Indikator – Monitoring als Frühwarnsystem

In Schleswig-Holstein wird bereits seit vielen Jahren ein Schwarzwild-Monitoring zur Früherkennung der ASP bei Wildschweinen durchgeführt.
Da Fallwild als wichtigster Indikator für die Tierseuche gilt, ist die Untersuchung von Fallwild, Unfallwild und krank erlegten Stücken von entscheidender Bedeutung, um einen Seucheneintrag im Sinne eines Frühwarnsystems frühzeitig zu erkennen.

Im Jagdjahr 2024/2025 wurde in Schleswig-Holstein jedoch nur rund 20 Prozent des gemeldeten Fallwildes auf ASP untersucht – deutlich zu wenig, um eine effektive Früherkennung sicherzustellen. Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) ruft daher die Jägerschaft auf, sämtliches Fallwild, Unfallwild und krank erlegte Stücke im Landeslabor auf ASP untersuchen zu lassen.

Für jede ordnungsgemäße Meldung einer ASP-Beprobung sowie die Entsorgung von Fallwild erhalten Jägerinnen und Jäger in Schleswig-Holstein auf Antrag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 50 Euro.

Verzicht auf quartalsweise Meldung der Schwarzwildstrecken bei vollständiger Untersuchung des Fallwilds

Würde das Fallwild vollständig auf ASP untersucht, könnte auf die quartalsweise (unterjährige) Meldung der Schwarzwildstrecken, die eine nicht unerhebliche Mehrbelastung für Jägerinnen, Jäger und Jagdbehörden darstellt, verzichtet werden.
Ein wesentlicher Grund für die Einführung der Meldung war, dass der Anteil des beprobten Fallwildes an der Gesamtzahl des Fallwildes zu gering war. Sein Anteil liegt leider nach wie vor auf einem nicht ausreichenden Niveau, um durch die Untersuchung des Fallwilds einen ASP-Eintrag beim Schwarzwild zuverlässig und frühzeitig erkennen zu können.

Weitere Erfolge bei der ASP-Sanierung in Brandenburg und Sachsen

Vor rund fünf Jahren wurden in Brandenburg und Sachsen die ersten ASP-Fälle bei Wildschweinen amtlich festgestellt. Seitdem konnten beide Länder große Erfolge bei der ASP-Bekämpfung erzielen und aktuell weitere Teile der Sperrzonen bis auf schmale Streifen entlang der Grenze zu Polen zurücknehmen.
Die ASP-Bekämpfung funktioniert jedoch nur, wenn neue Fälle durch die Untersuchung allen Fallwilds frühzeitig erkannt werden.

 

ASP-Präventionsmaßnahmen für Jägerinnen und Jäger

Das Ministerium bittet vor Beginn der Jagdsaison, die nachfolgenden ASP-Präventionsmaßnahmen zu beachten.

  1. Untersuchung von Schwarzwild: Lassen Sie jedes aufgefundene Stück Fallwild, Unfallwild oder krank erlegte Stücke im Landeslabor auf ASP untersuchen. Ein größerer Anteil der gesund erlegten Wildschweine sollte ebenfalls getestet werden.
  2. Vermehrtes Fallwild melden: Ein gehäuftes Auftreten von Fallwild oder auffällige Stücke sollten umgehend dem Veterinäramt gemeldet werden.
  3. Entsorgung von Schwarzwild-Aufbruch und Fallwild: Entsorgen Sie Aufbrüche, Schwarten und Zerwirkreste von Schwarzwild sowie Fallwild nicht im Revier oder auf Luderplätzen, sondern an den von den Kreisen und kreisfreien Städten eingerichteten 28 Sammelplätzen – auf diese Weise verhindern Sie eine Weiterverbreitung von Tierseuchen.
  4. Strikte Hygienemaßnahmen: Achten Sie auf eine strikte Trennung zwischen Jagd und Hausschweinehaltung. Säubern Sie Ihre Ausrüstung, Fahrzeuge und Kleidung gründlich nach der Jagd, insbesondere wenn Sie in ASP-gefährdeten Gebieten unterwegs waren.
  5. Vermeidung von Jagdreisen in ASP-Gebiete: Wenn möglich, sollten Jagdreisen in ASP-betroffene Regionen vermieden werden.

Unterstützung der Jägerinnen und Jäger wichtig

Präventive Maßnahmen und schnelle Reaktionen tragen maßgeblich zum Kampf gegen die Afrikanische Schweinepest bei. Durch Ihre Unterstützung als Jägerin oder Jäger kann ein Eintrag der Tierseuche verhindert und die Wildschweinbestände in Schleswig-Holstein gesund erhalten werden. Vielen Dank für Ihre Mithilfe!

Weitere Informationen für Jägerinnen und Jäger zur Afrikanischen Schweinepest:

Informationen der Landesregierung: https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/T/tiergesundheit/ afrikanischeSchweinepest.html und https://www.schleswig-holstein.de/DE/fachinhalte/W/wald/jagd

Informationen des FLI: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/afrikanische-schweinepest/

Quelle MLLEV

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