5 Kernforderungen zum Wolf im Jagdrecht

Wildbiologie, Arten- und Nutztierschutz in Einklang: DJV fordert Jagdzeit von Juni bis Oktober auf Jungtiere. Problem-Wölfe sollen ganzjährig bejagt werden. Über die Hälfte der Deutschen hält Wolfsjagd für ethisch vertretbar, auf dem Land noch mehr.

In die heute endende Verbändeanhörung zur Aufnahme des Wolfes ins Bundesjagdgesetz bringt der Deutsche Jagdverband (DJV) Forderungen ein. Zentral sind: eine Jagdzeit von Juni bis Oktober für Jungwölfe und die ganzjährige unbürokratische Entnahme von Problem-Wölfen. „Als Anwälte des Wildes fordern wir wildbiologisch fundierte Regelungen, die den Wolf als Art schützen und gleichzeitig Konflikte mit Nutztieren in der Kulturlandschaft lösen helfen“, sagt DJV-Präsident Helmut Dammann-Tamke. Bestandskontrolle durch Jagd sei notwendig. Doch nur wer Rudelstrukturen erhalte, vermeide noch mehr Weidetierrisse, so Dammann-Tamke weiter. Deshalb lehnt der DJV Jagdzeiten ab, in denen Alt- und Jungtiere nicht sicher unterscheidbar sind.

Mehrheit der Deutschen für Wolfsjagd zum Schutz von Weidetieren

Knapp über die Hälfte der Deutschen hält die Wolfsjagd zum Schutz von Weidetieren für ethisch vertretbar, auf dem Land sind es sogar knapp zwei Drittel. Fast 80 Prozent geben an, dass Jagd zur Bestandsregulierung von Tierarten grundsätzlich legitim ist. Das sind die aktuellen Ergebnisse einer repräsentativen Umfrage des Instituts Civey im Auftrag des DJV.

5 zentrale Forderungen im Überblick

Zwei-Säulen-Modell für die Jagd umsetzen. Junge Wölfe müssen zur nachhaltigen Bestandsregulierung der Art auf Grundlage von Jagdzeiten und Abschussplänen bejagt werden dürfen – wie es auch bei anderen Wildtierarten Praxis ist. Hingegen muss das Erlegen von Problem-Wölfen – im Einzelfall auch gesamter Rudel – ganzjährig ohne behördliche Anordnung möglich sein.

Wildbiologisch sinnvolle Jagdzeiten einführen. Im Rahmen eines Abschussplans sollen ausschließlich Jungwölfe bejagt werden – von Anfang Juni bis Ende Oktober. Die im Gesetzentwurf vorgesehene Jagdzeit von Anfang September bis Ende Februar begünstigt hingegen Fehlabschüsse und gefährdet so die Sozialstruktur im Rudel. Mögliche Konsequenz: mehr Weidetierrisse. Über Abschusspläne sollen 40 Prozent des jährlichen Zuwachses erlegt werden.

Ins Jagdrecht ohne Sonderstatus integrieren. Der Wolf muss wie andere Wildarten im Jagdrecht behandelt werden, insbesondere auch wie andere jagdbare Anhang-V-Arten der FFH-Richtlinie, zum Beispiel Gams, Baummarder oder Iltis. Einzelne Sonderregelungen sind sinnvoll, sollten sich allerdings in die bewährte Systematik des Gesetzes einfügen. Das gilt zum Beispiel für ein Fütterungsverbot oder die Aufnahme verletzter Tiere.

Regionalen Erhaltungszustand als Maßstab nehmen. Wo Wölfe regional in besonders hohen Dichten auftreten, muss künftig eine reguläre Bejagung auf Basis eines Abschussplans möglich sein – unabhängig vom Erhaltungszustand.

Rechtssicherheit für Notstandssituationen gewährleisten. Bedrohen Wölfe konkret Jagdhunde, Haus- oder Nutztiere, müssen die Möglichkeiten einer Tötung eindeutig und rechtssicher geregelt sein. Das Interesse am Schutz von Haus- und Nutztieren überwiegt.

Das ausführliche DJV-Papier mit Kernforderungen gibt es hier.

Der Beitrag 5 Kernforderungen zum Wolf im Jagdrecht erschien zuerst auf Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V..

Weitere Beiträge

Aus dem Landesverband

Landesparcoursschießen 2026: Jetzt anmelden

Einladung zur Niederwildjagd – Jetzt anmelden zum Landesparcoursschießen 2026 Das Landesparcoursschießen „Flinte“ findet am Sonnabend, 19. September, sowie am Freitag, 25. September, und Sonnabend, 26. September 2026, auf dem Schießstand Hasenmoor/Hartenholm statt. Die Teilnehmenden absolvieren 60 jagdliche Situationen mit unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen, die einer Niederwildjagd nachempfunden sind. Zugelassen sind Jägerinnen und Jäger mit gültigem Jagdschein und nachgewiesener LJV-Mitgliedschaft. Das Startgeld beträgt 45 Euro und gilt als Reuegeld. Meldeschluss ist Donnerstag, 27. August 2026. Zugelassen ist ausschließlich bleifreies Schrot bis 28 Gramm;

Weiterlesen »
Aus dem Landesverband

Landesbläserwettbewerb 2026: Die Ergebnislisten sind online

Beim Landesbläserwettbewerb 2026 am Sonntag, 14. Juni 2026, auf Gut Basthorst sind rund 800 Jagdhornbläserinnen und -bläser in verschiedenen Wertungsklassen angetreten, darunter auch mehrere Jugendgruppen. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. (LJV) hat den Wettbewerb gemeinsam mit der Kreisjägerschaft Herzogtum Lauenburg e. V. ausgerichtet. Die Veranstaltung zählt zu den größten jagdmusikalischen Wettbewerben im Norden und verbindet musikalischen Anspruch mit jagdlichem Brauchtum und einem vielfältigen Familienprogramm. Der Landesbläserwettbewerb zeigte einmal mehr, wie lebendig jagdliches Brauchtum in Schleswig-Holstein ist. Besonders erfreulich ist die

Weiterlesen »
Aus dem Landesverband

Wurfzeit im Wattenmeer: Abstand schützt Seehund-Nachwuchs

In Schleswig-Holstein hat die Zeit des Seehund-Nachwuchses begonnen. Die Hauptgeburtszeit reicht von Anfang Juni bis Mitte Juli. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. (LJV) ruft Erholungssuchende und Strandgäste in dieser Phase zu besonderer Rücksicht auf. Denn Störungen an den Wurfplätzen können dazu führen, dass Jungtiere von ihren Müttern getrennt werden und als sogenannte Heuler auf menschliche Hilfe angewiesen sind. Als Heuler werden junge Seehunde bezeichnet, die in den ersten Lebenstagen bis zu einem Alter von vier bis sechs Wochen über längere

Weiterlesen »