Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Erster Nachweis bei einem Wildvogel im Herbst 2024

 

KIEL. In Schleswig-Holstein wurde nach mehrmonatiger Pause erneut Geflügelpest bei einem Wildvogel nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat am 16. Oktober 2024 den Subtyp H5N1 bei einer Mantelmöwe von der Hamburger Hallig (Kreis Nordfriesland) bestätigt. Eine Probe des verendet aufgefundenen Tieres wurde im Rahmen des ganzjährig in Schleswig-Holstein stattfindenden Wildvogel-Monitorings untersucht.

In Schleswig-Holstein wurde zuletzt im April 2024 das Geflügelpestvirus bei einem Wildvogel amtlich festgestellt. Das FLI weist in seiner aktuellen Risikoeinschätzung darauf hin, dass nach den vergangenen Sommermonaten die Zahl der Nachweise derzeit wieder zunimmt und aktuell ein hohes Risiko für einen Eintrag, die Aus- und Weiterverbreitung in der Wasserwildvogelpopulation besteht. Begünstigt wird dies durch den herbstlichen Vogelzug. Das FLI stuft zudem das Risiko des Eintrags der Geflügelpest in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln ebenfalls als hoch ein.

Wichtige Schutzhinweise für Geflügelhalterinnen und –halter:

Das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV) ruft daher alle Geflügelhalterinnen und –halter zum Schutz ihrer Tiere auf, ihre betrieblichen Biosicherheitsmaßnahmen kritisch zu prüfen, wo nötig zu optimieren und konsequent umzusetzen. Es gilt den direkten und indirekten Kontakt von Hausgeflügel und Wildvögeln zu vermeiden. Bei erhöhten Tierverlusten im Bestand oder klinischen Anzeichen, die auf Geflügelpest hinweisen könnten, ist gemäß Geflügelpest-Verordnung eine veterinärmedizinische Untersuchung vorgeschrieben, um das Vorliegen einer Infektion mit Geflügelpestviren auszuschließen. Auch beim Zukauf von Geflügel sollte darauf geachtet werden, ausschließlich gesunde Tiere zu erwerben.

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann. Als natürliches Reservoir für Geflügelpestviren gelten Wildvögel, insbesondere Wasservögel, die den Erreger während des Vogelzugs auch über weite Strecken verbreiten können.

Weitere Informationen finden Sie unter:

Informationen der Landesregierung: Geflügelpest

Informationen des FLI: Friedrich-Loeffler-Institut

Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff und Hanna Kühl | Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz | Fleethörn 29-31, 24103 Kiel | Telefon 0431 988 7158 | E-Mail: Pressestelle@mllev.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de

Der Beitrag Geflügelpest in Schleswig-Holstein: Erster Nachweis bei einem Wildvogel im Herbst 2024 erschien zuerst auf Landesjagdverband Schleswig-Holstein e.V..

Weitere Beiträge

Aus dem Landesverband

Landesmeisterschaften 2026 im jagdlichen Schießen: Die Ergebnisse

Am 26. und 27. Juni 2026 fanden auf dem Schießstand in Hasenmoor die Landesmeisterschaften im jagdlichen Schießen statt. An den Start gingen Jagdschützinnen und Jagdschützen aus dem ganzen Land. Ermittelt wurden die Landesmeisterinnen und Landesmeister in den verschiedenen Klassen sowie in mehreren Einzel- und Mannschaftswertungen. Die Teilnehmenden stellten dabei an beiden Wettkampftagen ihr Können unter Beweis und sorgten mit Konzentration, Disziplin und sportlichem Ehrgeiz für eine gelungene Landesmeisterschaft. Trotz des Wetters und der herausfordernden Temperaturen wurden gute Ergebnisse geschossen. Die

Weiterlesen »
Aus dem Landesverband

Landesparcoursschießen 2026: Jetzt anmelden

Einladung zur Niederwildjagd – Jetzt anmelden zum Landesparcoursschießen 2026 Das Landesparcoursschießen „Flinte“ findet am Sonnabend, 19. September, sowie am Freitag, 25. September, und Sonnabend, 26. September 2026, auf dem Schießstand Hasenmoor/Hartenholm statt. Die Teilnehmenden absolvieren 60 jagdliche Situationen mit unterschiedlichen Schwierigkeitsstufen, die einer Niederwildjagd nachempfunden sind. Zugelassen sind Jägerinnen und Jäger mit gültigem Jagdschein und nachgewiesener LJV-Mitgliedschaft. Das Startgeld beträgt 45 Euro und gilt als Reuegeld. Meldeschluss ist Donnerstag, 27. August 2026. Zugelassen ist ausschließlich bleifreies Schrot bis 28 Gramm;

Weiterlesen »
Aus dem Landesverband

Landesbläserwettbewerb 2026: Die Ergebnislisten sind online

Beim Landesbläserwettbewerb 2026 am Sonntag, 14. Juni 2026, auf Gut Basthorst sind rund 800 Jagdhornbläserinnen und -bläser in verschiedenen Wertungsklassen angetreten, darunter auch mehrere Jugendgruppen. Der Landesjagdverband Schleswig-Holstein e. V. (LJV) hat den Wettbewerb gemeinsam mit der Kreisjägerschaft Herzogtum Lauenburg e. V. ausgerichtet. Die Veranstaltung zählt zu den größten jagdmusikalischen Wettbewerben im Norden und verbindet musikalischen Anspruch mit jagdlichem Brauchtum und einem vielfältigen Familienprogramm. Der Landesbläserwettbewerb zeigte einmal mehr, wie lebendig jagdliches Brauchtum in Schleswig-Holstein ist. Besonders erfreulich ist die

Weiterlesen »