Ausbildung zum ASP-Kadaversuchund

Die afrikanische Schweinepest ist mittlerweile im polnisch grenznahen Gebiet angelangt. Um möglichst schnell verendete Wildschweine finden und entfernen zu können, wurden in vielen Gebieten Hunde speziell auf das Auffinden von verendeten Wildschweinen ausgebildet.

Nun wollen auch wir im Kreis Plön uns vorbereiten und spezielle Suchengespanne ausbilden.

Nähere Infos dazu hält unser Hundobmann Klaus Schnack in einem Infoblatt bereit.

Zum Infoblatt

Absage von Veranstaltungen der Jägerschaft

Aufgrund der aktuellen Situation zur Ausbreitung des Coronavirus in Deutschland hat auch der Kreis Plön eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese erlaubt die Durchführung von öffentlichen Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmern nur unter der Beachtung von Auflagen.

Da alle unsere Hegeringe mehr als 50 Mitglieder hat, unterliegen auch die Jahreshauptversammlungen der Hegeringe dieser Allgemeinverfügung.

Um unsere Mitglieder vor einer Infektion zu schützen, fordert der Vorstand der Kreisjägerschaft Plön seine Hegeringleiter im Schreiben vom 13.03.2020 auf, die geplanten Jahreshauptversammlungen für das Jagdjahr 2019/20 abzusagen bzw. zu verschieben.

Sämtliche Veranstaltungen der KJS Plön sind bis auf weiteres abgesagt. Dies betrifft auch den geplanten Kreisjägertag am 9.Mai 2020.

Für Fragen steht der Vorstand der KJS Plön selbstverständlich zur Verfügung.

Ergebnisse der Trichinenuntersuchung per Email

Um die Übermittlung der Ergebnisse der Trichinenuntersuchung zu vereinfachen, bietet das Laborzentrum Nord (LaDR) ab sofort an, diese per Email an den Probennehmer zu übermitteln.

Dazu muss das Antragsformular ausgefüllt und dem LaDR in Flintbek zugesendet werden.

Aktuelles zur Jagdscheinverlängerung

Die Verlängerung von Jagdscheinen wurde am 28.02.2020 in Schleswig-Holstein ausgesetzt. Der Grund dafür war die Änderung des Waffengesetzes, nach der auch im Rahmen der Verlängerung von Jagdscheinen eine Auskunft des für den Antragsteller zuständigen Landesamts für Verfassungsschutz erforderlich ist. Leider wurde mit der Gesetzesänderung vom Bund als Gesetzgeber kein Verfahren für diese notwendige Abfrage geliefert.

Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung (MELUND) sowie das Ministerium für Inneres, ländliche Räume und Integration (MILI) standen in den letzten Tagen in intensivem Austausch zu dem Thema. Das MILI konnte dem MELUND gestern ein Verfahren präsentieren, welches die massenhafte Abfrage beim Verfassungsschutz in Schleswig-Holstein ermöglicht. Laut Auskunft des Verfassungsschutzes soll die Abfrage ab dem 11.03.2020 erfolgen können. Die unteren Jagdbehörden wurden informiert, die Auskünfte nach einem vorgegebenen Schema einzuholen.

Der Landesjagdverband und der Kreis Plön gehen davon aus, dass die Prüfung ab dem 11.03.2020 zügig durchgeführt wird, sodass die Jagdscheine zeitnah verlängert werden können.

Mitgliedern, deren Jagdschein zum Ablauf dieses Jagdjahres ungültig werden, wird dringend empfohlen, umgehend die Jagdscheinerteilung zu beantragen. Der Antrag ist mit Einreichung sämtlicher Unterlagen zu stellen: ausgefülltes Antragsformular (Link zum Formular), Jagdschein (wenn nicht mehr verlängerbar: neues Passbild erforderlich), Versicherungsnachweis und bei Erstantrag das Prüfungszeugnis.